Ist Ihr Kind aus zwingenden Gründen, z. B. wegen Erkrankung, verhindert am Unterricht teilzu­nehmen, verständigen Sie bitte morgens die Schule. Dies kann telefonisch zwi­schen 7.30 und 8.00 Uhr erfol­gen. Eine schriftliche Entschuldigung ist in jedem Fall spätestens am zweiten Tag der Abwesen­heit vorzulegen.

Leidet Ihr Kind an einer ansteckenden Krankheit, geben Sie bitte der Schule Bescheid. Beachten Sie hierzu auch die Informationen zur Mitteilungspflicht bei Infektionskrank­heiten. Im Falle einer der genannten Erkrankungen informieren Sie bitte unverzüglich die Schule.

 

Bitte beachten Sie, dass eine mündliche Entschuldigung durch Geschwister oder Mitschüler nicht möglich ist!

 

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Krankmeldung
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