Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine Beurlaubung vom Unterricht aus Urlaubsgrün­den grundsätz­lich nicht erteilt werden kann. 

Beurlaubungen in sonstigen dringenden Ausnahme­fällen sind rechtzeitig (mind. 3 Tage vorher) schriftlich bei der Schulleitung zu beantragen.

Klicken Sie bitte auf den folgenden Link (bei Download). Sie werden zum Formular weitergeleitet:

 

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Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht.do
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